
Günter Weida
Technischer Wart
Unsere Tennisanlage beherbergt heute 11 Sandplätze, teilweise mit Flutlicht, eine Übungswand sowie einen Kleinfeldplatz.
Ebenso ein modernes Clubhaus mit einem geräumigen Restaurant mit grosser Terasse, das von Pächtern geführt wird und während der Saison täglich ab 10 Uhr geöffnet ist.
Damit all diese Anlagen immer so funktionieren wie es sein soll und jeder Nutzer daran Spaß hat, haben wir auf alles immer ein ganz besonderes Augenmerk!
Die gesamte Tennisanlage ist 12 Monate im Jahr verschiedenen Umwelteinflüssen ausgesetzt und natürlich auch der Nutzung. Unser Platzwart Roberto leistet dabei hervorragende Arbeit und garantiert bespielbare Plätze während der Freiluftsaison.
Ob nun der Rasen geschnitten werden muss, Beleuchtung in Funktion oder Toiletten picobello sauber und funktionsfähig sein müssen, sind dies nur ein paar wenige der umfangreichen Aufgaben zur Erhaltung unserer schönen Tennisanlage.
Findet ein Event statt muss Technik wie Mikro, Musik oder der zeitgerechte Auf- und Abbau von Zelten oder Anlagen sichergestellt werden. Man könnte diese Aufzählung, ausgehend von den vielen Aktivitäten hier beim TC Asperg, noch beliebig fortsetzen.
Aber unser Credo ist: Wir wollen, dass Sie Spaß haben, wenn Sie hier auf der Tennisanlage Asperg in Ihrer Freizeit dem Tennissport nachgehen!
Nachstehend ein paar Eindrücke vom Frühjahrsputz, bei dem jede helfende Hand willkommen ist.
Aufgrund von Corona gibt es aktuell keinen Terminplan der Saison Sommer 2020
Hier geht es zum Download der Platz- und Spielordnung.
1. Allgemeines
1.1 Beginn und Ende der jeweiligen Saison
Beginn und Ende der jeweiligen Spielsaison werden vom Vorstand festgelegt.
1.2 Spielberechtigung der Mitglieder
Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder des TCA, sowie Kinder und Jugendliche, die im Besitz einer gültigen Steckkarte sind. Steckkarten werden vom Schatzmeister ausgegeben, sofern der Mitgliedsbeitrag bezahlt ist.
1.3 Gastspieler
Jedes Mitglied ist für seinen Gast verantwortlich. Gegen eine Gebühr können aktive Mitglieder und Kinder und Jugendliche mit Gästen auf der Tennisanlage des Tennisclub Asperg spielen, wenn die Platzbelegung dies zulässt. Mitglieder haben Vorrang. Für die Gäste können Karten zum Preis von 10 Euro für einen Tag pro Person im Voraus erworben werden. Die Preise für Jugendliche betragen entsprechend 5 Euro. Die besonderen Spielberechtigungen für Kinder und Jugendliche sind hier zu beachten.
1.4 Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung
Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung ist im Interesse aller Mitglieder Pflicht. Bei Nichtbefolgung können Verstöße durch den Vorstand geahndet werden.
1.5 Clubhaus und Terrasse
Alle Räume des Clubhauses und der Gaststätte sollen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
2. Nutzung und Bespielbarkeit der Plätze
2.1 Tennisbekleidung
Die Plätze sind mit angemessener Tennisbekleidung und Tennisschuhen zu benutzen.
2.2 Bespielbarkeit
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Technische Leiter oder der Platzwart, in deren Abwesenheit ein anderes Vorstandsmitglied. Die Anweisungen sind bindend. Der Technische Leiter, der Platzwart oder eine sonstige vom Vorstand beauftragte Person sind berechtigt, einzelne oder mehrere Plätze aus wichtigen Gründen für den Spielbetrieb zu sperren.
2.3 Platzbelegung
Sind einige Plätze nicht bespielbar (wg. Regen, Laub, etc.) so gelten nacheinander:
a) Die Verbandsspiele haben Vorrecht,
b) Der Trainer hat erstes Zugriffsrecht auf einen bespielbaren Platz für sein Training,
c) Das Mannschaftstraining findet grundsätzlich nur auf den zu Saisonbeginn zugeteilten Plätzen statt.
2.4 Platzpflege
Nach jedem Spiel ist der Platz von den Spielern/Innen mit dem Abziehgerät abzuziehen. Bei Bedarf ist der Platz zu spritzen.
3. Spielbetrieb
3.1 Spieldauer
a) Ein Platz muss mit einer Karte an der Stecktafel reserviert/belegt werden. Karten dürfen nur von Mitgliedern gesteckt werden, die sich auf der Anlage befinden.
b) Die Spielzeit beträgt 45 Minuten für ein Einzel- oder 90 Minuten für ein Doppelspiel.
c) Das Stecken einer weiteren Spielzeit kann erst nach Ablauf der vorangegangenen Spielzeit erfolgen.
d) Stehen freie Plätze zur Verfügung, sollen diese zuerst belegt werden.
e) Die Platzreservierung entfällt, wenn beide Partner nicht spätestens 5 Minuten nach Beginn der Steckzeit sich auf dem Platz befinden.
f) Ist eine freie Spieleinheit angebrochen und ist die Hälfte der Einheit abgelaufen, müssen die Steckarten für den verbleibenden Rest dieser Spieleinheit nicht verwendet werden.
g) Versetzen anderer Steckkarten ist unzulässig.
h) Bei starkem Andrang soll vermehrt Doppel gespielt werden.
3.2 Kinder und Jugendliche
a) Kinder und Jugendliche sind auf allen Plätzen bis 17.15 Uhr voll spielberechtigt. Sie sind auf den Plätzen 5 und 6 (Jugendplätze) zu allen Zeiten spielberechtigt.
b) Kinder und Jugendliche können außer den genannten Zeiten (3.2a) spielen, wenn ausreichend Platzkapazität zur Verfügung steht.
c) Begonnene Spieleinheiten dürfen auf allen Plätzen zu Ende gespielt werden.
d) Jugendliche in der Berufsausbildung und Jugendliche, die dem Trainingskader der aktiven Mannschaften angehören, haben das gleiche Spielrecht wie erwachsene Mitglieder.
3.3 Mannschaftstraining
Platzreservierungen für einen vom TCA bestellten Trainer, bzw. für Mannschaften haben Vorrang. Die hierfür erforderlichen Plätze sowie die entsprechenden Zeiten werden durch Aushang bekanntgegeben. Vor der Saison legt der Sportwart in Absprache mit den Mannschaftsführern die Trainingszeiten fest.
Die Namen der Trainingsteilnehmer (Mannschaften m./w.) sind im Aushang kenntlich zu machen.
Die am Mannschaftstraining teilnehmenden Spieler/Innen haben an diesen Tagen ab 17.15h keine weitere Spielberechtigung, es sei denn, es sind Plätze frei.
3.4 Verbandsrunde und Clubturniere
a) Verbandsrunde, Clubturniere und clubinterne sportliche Veranstaltungen, vom Sport-/Jugend-/ Breitensportwart genehmigte Wettkämpfe und vom Vorstand beschlossene Turniere oder Wettkämpfe haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
b) Diese Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Aushang bekanntzugeben.
c) Hierbei soll nach Möglichkeit Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten werden.
d) Die Platzbelegung regelt der Sport-/Jugend-/Breitensportwart oder ein anderes Vorstandsmitglied vor dem Hintergrund einer raschen Abwicklung der Verbandsrundenspiele/ Wettkämpfe.
3.5 Forderungs- und Ranglistenspiele
Die Durchführung von Forderungs- und Ranglisten-, Mannschafts- und Trainingsspiele regelt eine eigene Ranglistenordnung und hat Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.
4. Haftung
4.1 Eine Haftung des Vereins und seiner Erfüllungsgehilfen für Personen-/ oder Sachschäden oder für Verlust fremden Eigentums, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4.2 Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
4.3 Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
4.5 Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu führen. Hundekot ist vom Hundebesitzer zu entfernen.
Der Vorstand